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MANDANTENINFORMATIONEN

Informationen
Steueränderungen 2026
Überblick

 

STEUERÄNDERUNGEN 2026

​Ab 2026 gelten diverse steuerliche Änderungen, die für Entlastung und Vereinfachung sorgen sollen.

 

Hervorzuheben sind:

 

Anhebung der Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale wurde dauerhaft auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer angehoben.

Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wurde die Ehrenamtspauschale auf EUR 960 erhöht. Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf EUR 3.300 angehoben.

Steuerfreistellung der sog. Aktivrente: Mit § 3 Nr. 21 EStG wurde ein neuer Steuerfreibetrag in Höhe von EUR 2.000  pro Monat für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze eingeführt.

 

Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie: Für Speisen in Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, gilt dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen bereits Speisen, die zur Mitnahme angeboten oder geliefert werden.

Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung und für steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb: Im Bereich der Gemeinnützigkeit ist die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von bisher EUR 45.000 auf  EUR 100.000 € angehoben worden. Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde auf EUR 50.000 angehoben.

Gemeinnützigkeit des E-Sports: Der Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO wurde dahingehend
ergänzt, dass künftig auch der E-Sport als Sport gilt und gemeinnützigkeitsrechtlich dem Sport gleichgestellt ist.

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